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Unsere Hände stehen

für Qualitätsarbeit

Über den BSAB e.V.

Der Verband für das Blindenhandwerk e. V. wurde aus der Not der ersten Nachkriegsjahre im Sommer 1949 in Witten/Ruhr als Nachfolge des nicht mehr bestehenden Reichsverbandes für das Blindenhandwerk gegründet.

Im Juni 1955 wurde dann der Verein „Verband für das Blindenhandwerk“ in das Vereinsregister des Amtgerichts Bonn eingetragen und der Name 1976 in „Verband für das Blindenhandwerk und für Blindenwerkstätten e. V.“ geändert.

I.
Durch Gesetzesänderung des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft – 2. Mittelstandsentlastungsgesetz (2.MEG) vom 13.09.2007 wurden der Name und Zweck neu ausgerichtet. Aus dem Verband für das Blindenhandwerk wurde der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e. V. (BsaB). Der Bundesverband BsaB ist die einzige bundesweite Vertretung staatlich anerkannter Blindenwerkstätten und hat die Aufgabe, die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe auf allen Gebieten wahrzunehmen, auf denen eine zentrale Bearbeitung angezeigt erscheint. Zu diesem Zweck hat sich der Verband unter anderem folgende Ziele gesetzt:

  • Fachliche, wirtschaftliche und rechtliche Beratung der Mitgliedsbetriebe
  • Imagewerbung für das Blindhandwerk und dessen Erzeugnisse unter der Wahrung der jahrhundertealten Handwerkstradition
  • Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht
  • Förderung einer einheitlichen Berufsbildung
  • Durchführung von Fachkursen und Fortbildungsveranstaltungen
  • Interessenvertretung der Mitgliedsbetriebe und deren blinder Handwerker gegenüber Organisationen, Behörden,Verbänden und der Politik.
  • Der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. (BsaB) vertritt zur Zeit 17 Mitgliedsbetriebe.

II.
Alle Mitglieder des Verbandes verpflichten sich, ihre Betriebe, auch nach Wegfall des Blindenwarenvertriebsgesetzes (Bliwag) und seiner Durchführungsbestimmungen, weiterhin im Sinne dieses Gesetzes zu führen und weiterzuentwickeln. Werden Produkte und Produktionsabläufe in das Angebot der Mitgliedsbetriebe aufgenommen, so geschieht auch dies im Sinne des BliwaG und seiner hohen Anforderungen an die Herstellung von Blindenware.

Alle Mitglieder unterwerfen sich hierbei einer freiwilligen Selbstkontrolle. Der Verband zeichnet verantwortlich für die Einhaltung. Es gilt dabei sicherzustellen, dass der Begriff Blindenware auch zukünftig als Inbegriff für Qualität aus Blindenhand steht. Die „Kennzeichnung“ der Blindenware mit dem gesetzlich geschützten Zeichen für Blindenware Logo Kennzeichnung für Blindenware (Symbol Hände zur Sonne) ist ausdrücklich staatlich anerkannten Blindenwerkstätten vorbehalten. Jeglicher Missbrauch wird durch das UWG geahndet. Sollten Ihnen Produkte von anderen Werkstätten, die nicht staatlich anerkannt sind, als Blindenware angeboten werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. (BsaB) in Verbindung.