Herzlich Willkommen beim Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V.
Wir stehen für Transparenz, Selbstkontrolle, Rechtssicherheit, Qualität, Tradition.
Unerlaubte Werbeanrufe: Wichtige Information zum Verkauf von Blindenwaren
Die Organisationen und Landesverbände des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) erhalten regelmäßig Beschwerden über aggressive Telefonwerbung. Unbekannte Anrufer drängen Privatpersonen dazu, Waren aus angeblichen Blindenwerkstätten zu kaufen.
Wir stellen unmissverständlich klar: Unsere Verbände und Vereine stehen in keinerlei Verbindung mit diesen Anrufen! Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. (BsaB) oder an die jeweiligen Werkstätten vor Ort.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von diesen rechtswidrigen Methoden. Telefonwerbung bei Privatpersonen ohne deren vorherige, ausdrückliche Einwilligung ist gesetzlich verboten (sogenannte „Cold Calls“). Seriöse Blindenwerkstätten nutzen solche Praktiken nicht. Sie nehmen nur dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie dem vorab nachweislich zugestimmt haben.
Die Bundesnetzagentur stellt dazu klar: „Bei folgenden Kriterien liegt unzulässige Telefonwerbung vor: Sie werden angerufen, im Gespräch werden Ihnen Produkte oder Dienstleistungen angeboten und Sie haben diesem Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt.“ Wichtig: Eine solche Einwilligung kann nicht erst während des laufenden Verkaufsgesprächs eingeholt werden.
Im BsaB sind aktuell 15 staatlich anerkannte Blindenwerkstätten organisiert. Darüber hinaus gibt es eigenständige Werkstätten sowie Integrationsbetriebe, die Behinderten- und Blindenwaren vertreiben oder aus anderen Einrichtungen zukaufen. Diese gewerblichen Betriebe gehören nicht zum BsaB und liegen außerhalb unseres Aufgabenbereichs.
Falls Sie einen solchen unerlaubten Werbeanruf erhalten, empfehlen wir Ihnen folgendes Verhalten:
- Ein Werbeanruf ohne Ihre vorherige Zustimmung ist rechtswidrig.
- Fragen Sie gezielt nach den Fakten: Lassen Sie sich den vollständigen Namen des Anrufers und den genauen Namen der Blindenwerkstatt nennen. Weigert sich die Person, beachten Sie bitte diese Hinweise:
• Erklären Sie dem Anrufer direkt, dass der Anruf illegal ist und Sie das Gespräch beenden.
• Versucht die Person Sie weiter zu bedrängen, verweisen Sie auf Ihr Recht, den Vorfall der Bundesnetzagentur zu melden.
• Bleibt der Anrufer hartnäckig: Beenden Sie das Gespräch sofort und legen Sie einfach auf.
• Die Bundesnetzagentur dokumentiert diese Vorfälle und geht rechtlich gegen die Unternehmen vor. Eine Online-Beschwerde können Sie direkt bei der Bundesnetzagentur einreichen. Zudem erreichen Sie die Behörde telefonisch unter (0291) 995 52 06 oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de.
- Sie erhalten unberechtigt eine Auftragsbestätigung (obwohl Sie am Telefon nichts gekauft haben):
• Widerrufen Sie den vermeintlichen Vertrag sofort schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Damit ist jede darauffolgende Rechnung hinfällig.
- Sie erhalten trotz schriftlichen Widerrufs weiterhin Rechnungen oder Mahnungen eines Inkassobüros:
• Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Polizei oder den Verbraucherschutz, um den Vorfall zu melden.
Diese unseriösen Geschäftsmethoden schaden dem Ruf der ehrlich arbeitenden Blindenwerkstätten massiv. Da sich die Anrufer oft fälschlicherweise auf die offiziellen Blinden- und Sehbehindertenvereine beziehen, geraten auch unsere Verbände unverschuldet in Verruf. Nutzen Sie daher für Ihre Sicherheit die offiziellen Kanäle: Unter bsab-ev.de/mitglieder/ finden Sie unsere seriösen, geprüften Betriebe.
Unser neues Produktsiegel: Für garantierte Qualität und Transparenz
Inzwischen nutzen viele Blindenwerkstätten, Integrationsbetriebe und andere Vertriebsunternehmen, die nicht dem BsaB e.V. angehören, das bekannte Logo mit den „zur Sonne greifenden Händen“. Da dieses traditionelle Logo rechtlich nicht exklusiv für unsere Verbandsmitglieder geschützt ist, haben wir uns für einen neuen Weg entschieden: Ein eigenes, geschütztes Produktsiegel.
Mit diesem Siegel grenzen wir uns klar von anderen Anbietern ab und schaffen eine eindeutige Orientierungshilfe für die hochwertigen Produkte unseres Verbandes. Sie finden das neue Produktsiegel als klaren Hinweis auf unseren Geschäftspapieren sowie als Aufkleber direkt auf unseren Erzeugnissen. Unser wichtigstes Ziel dabei ist es, das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden nachhaltig zu stärken und Ihnen absolute Sicherheit beim Kauf echter Blindenware zu geben.
