Herzlich Willkommen beim Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V.
Wir stehen für Transparenz, Selbstkontrolle, Rechtssicherheit, Qualität, Tradition.
Verkauf von Blindenwaren
Immer wieder erreichen Organisationen und Landesverbände des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. Anrufe von Menschen, die von einer Blindenwerkstatt angerufen wurden. Sie werden aufgefordert, Waren zu kaufen, die von blinden Menschen in diesen Werkstätten hergestellt werden.
Wir stellen hiermit deutlich klar: Diese Verbände bzw. Vereine haben mit diesen Anrufen nichts zu tun! Wenden Sie sich bitte direkt an den Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e. V. (BsaB) oder direkt an die Blindenwerkstätten. Unter www.bsab-ev.de sind alle wichtigen Informationen und Hinweise nachzulesen.
Wir distanzieren uns zudem klar von rechtswidrigen Machenschaften. Anrufe an Privatpersonen ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen sind verboten. Es handelt sich dabei um unerlaubte Werbeanrufe. Seriöse Blindenwerkstätten arbeiten nicht mit diesen Verkaufsmethoden. Seriöse Blindenwerkstätten rufen Sie nur an, wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben. Das Einverständnis kann dabei auf verschiedene Art und Weise gegeben werden.
Die Bundesnetzagentur informiert darüber:
„Bei folgenden Kriterien liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor: Sie wurden angerufen und in dem Gespräch wurde für Produkte oder Dienstleistungen geworben und Sie haben dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt.“ Die Einwilligung kann auch am Telefon erfolgen, bevor das Verkaufsgespräch erfolgt.
Im BsaB sind noch 14 Blindenwerkstätten organisiert. Es gibt aber noch einige Werkstätten, die dem Verband nicht angehören. Zu den Blindenwerkstätten kommen ebenfalls noch Integrationsbetriebe, welche Behinderten- und Blindenwaren anbieten, die sie in verschiedenen Werkstätten und Einrichtungen dazukaufen. Diese Geschäftsbetriebe fallen nicht in unseren Aufgabenbereich.
Sollten Sie also einen Anruf ohne vorherige Einwilligung erhalten oder bereits erhalten haben, geben wir Ihnen hier einige Tipps, wie Sie sich verhalten können:
- Sie erhalten einen Anruf, dem Sie nicht zugestimmt haben, dann ist dieser gesetzeswidrig.
- Wichtig ist, dass Sie sich den Namen des Verkäufers und den Namen der Blindenwerkstatt geben lassen, mit dem der Anrufer um den Kauf von Blindenwaren wirbt. Sollte er/sie dazu nicht bereit sein, dann sind folgende Hinweise für den Angerufenen wichtig!
- Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass der Anruf nicht rechtmäßig ist und dass Sie das Gespräch deshalb beenden möchten.
- Sollte derjenige weiterhin versuchen, Sie vom Kauf eines Artikels zu überzeugen, verweisen Sie auf Ihr Recht, den Anruf bei der Bundesnetzagentur zu melden.
- Wenn Sie weiterhin telefonisch bedrängt werden, beenden Sie das Gespräch und legen Sie einfach auf.
- Die Bundesnetzagentur dokumentiert derartige Anrufe und geht ggf. gegen die betreffenden Unternehmen/Organisationen vor. Informationen zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link https://tinyurl.com/rjerrqa. Sie erreichen die Bundesnetzagentur unter Tel. (0291) 995 52 06 oder per Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
- Sie erhalten nach dem Anruf eine Auftragsbestätigung über den Kauf von Waren, obwohl Sie am Telefon keinen Kauf bestätigt haben:
- Widerrufen Sie diesen Auftrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen schriftlich. Jede weitere Rechnungsstellung ist damit hinfällig.
- Sie bekommen trotz Ihres schriftlichen Widerrufs Rechnungen, ggf. sogar Post und Drohungen von einem Inkassounternehmen:
- Wenden Sie sich in diesem Fall an die Polizei oder dem Verbraucherschutz und melden den Vorfall.
Leider schaden derartige Geschäftsmodelle dem Ruf von seriös arbeitenden Blindenwerkstätten. Da die Anrufenden sich immer wieder auch auf die Blinden- und Sehbehindertenvereine und -verbände beziehen, geraten diese ebenfalls in Verruf.
Informieren Sie sich deshalb gerne bei den offiziellen Stellen:
- Der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. (BsaB) https://www.bsab-ev.de/ gibt Ihnen Auskunft über seriös arbeitende und staatlich anerkannte Blindenwerkstätten.

Produktsiegel
In der Zwischenzeit benutzen viele Blindenwerkstätten, Integrationsbetriebe und div. andere Vertriebseinrichtungen, die nicht zu unserem BsaB e.V. gehören, das Logo mit den „Händen die zur Sonne greifen“. Da dieses Logo nicht für die Mitglieder des BsaB e.V. geschützt ist, wollen wir uns mit dem neuen Produktsiegel von den anderen Anbietern abgrenzen und für unsere Produkte des Verbandes werben. Somit werden Geschäftspapiere auf das Produktsiegel hinweisen und die Produkte selbst mit einem Aufkleber versehen werden. Unser Ziel ist es, das Vertrauen bei unseren Kunden zu stärken.